FS B196 – 125ccm Fahrzeuge mit dem Autoführerschein fahren
Die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgeschlagene Neuregelung ist seit 31.12.2019 in Kraft.
Durch diese Neuregelung erhalten erfahrende Autofahrer die vereinfachte Möglichkeit Leichtkrafträder und Leichtkraftroller der Klasse A1 zu führen. Jetzt ist es erlaubt, Fahrzeuge der Klasse A1 nach einer Fahrerschulung zu fahren, ohne eine vollständige Fahrausbildung absolvieren zu müssen. Weder eine theoretische, noch eine praktische Prüfung ist abzulegen.
WAS SIND DIE VORAUSSETZUNGEN UM MIT AUTOFÜHRERSCHEIN 125ER ZU FAHREN?
▪ Mindestalter 25 Jahre
▪ 5 Jahre Besitz der Klasse B (bzw. Klasse 3)
▪ Spezielle Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern Klasse A1 (125ccm/11kW)
WAS UMFASST DIE FAHRERSCHULUNG?
▪ Die Ausbildung umfasst 9 x 90 min (Doppelstunde)
▪ Aufgeteilt auf 4 x 90 min. theoretische Ausbildung und 5 x 9 0min praktische Ausbildung
▪ Anschließend muss die erfolgreiche Teilnahme (Bescheinigung) eingetragen werden.
AB WANN KANN DIESE FAHRERSCHULUNG / EINTRAGUNG GEMACHT WERDEN?
▪ Die Fahrerschulung ist seit dem 30.12.2019 möglich (Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt)
▪ Gefahren werden darf nach Eintragung in den Führerschein (Schlüsselzahl B196)
GIBT ES WEITERE VORAUSSETZUNGEN WIE SEHTEST/1.HILFE KURS?
▪ Beides ist nicht notwendig oder vorgeschrieben.
WAS IST DER UNTERSCHIED ZUR REGELUNG AUTOFÜHRERSCHEIN vor 1.4.1980?
▪ Autofahrer die Ihren Führerschein vor 1.4.1980 gemacht haben, können direkt die Klasse A1 eintragen lassen und somit alle Fahrzeuge mit 125 ccm und max. 11 kW fahren.
▪ Eine Fahrerschulung oder Prüfung ist nicht vorgeschrieben, Fahrstunden machen bei keinerlei Erfahrung sicherlich sinnvoll.
WEITERE INFORMATIONEN:
WEITERE INFORMATIONEN ZUR FAHRERSCHULUNG?
▪ THEORIE – Die 4 x 9 0min Theorie können an einem Tag absolviert werden.
▪ ERFOLGREICHE SCHULUNG – die 9 x 90 min sind Mindestanforderung an die Ausbildung. Nach Absolvieren dieser Stundenanzahl besteht nicht automatisch ein Anrecht, sondern es müssen alle Inhalte erfolgreich geschult werden. So können weitere Fahrstunden nötig sein, bevor die Teilnahmebestätigung durch die Fahrschule erteilt wird.
▪ SCHULUNGSFAHRZEUG – keine Vorgabe der Getriebeart, es sind also auch Roller möglich. Ebenso erfolgt kein Automatikeintrag in den Führerschein bei Fahrerschulung auf Roller.
B196 IST NICHT GLEICHZUSETZEN MIT FÜHRERSCHEIN KLASSE A1
▪ Die Schlüsselzahl B196 ist keine eigenständige Fahrerlaubnisklasse, sie befähigt aber Klasse A1 Fahrzeuge zu fahren.
▪ Es greift demnach auch nicht die Aufstiegsmöglichkeit in die Klasse A2 oder A. Hier ist eine normale komplette Führerscheinausbildung (Theorie / Praxis / Prüfung) nötig.
Kommt vorbei oder informiert euch telefonisch bei uns über den neuen FS B196, wir helfen euch gerne weiter!
PS. Unsere Partnerfahrschulen helfen euch bei diesem Thema auch sehr gerne weiter und unterstützen euch bei der Erweiterung eures Autoführerscheins auf den B196. Unsere Partner findet ihr hier